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Schulklassen

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11. Februar 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 07] sind alle Formen der Mitwirkung insbesondere auch der Eltern, Schüler und Lehrer bei der Ausgestaltung der Grundschule Im Teil7 und den §§74-98 ausgeführt.

 

Dies ist auch nachlesbar unter www.bravors.brandenburg.de/sixcm/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47195.de

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