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Informationen zur Veröffentlichung von Fotos

In Deutschland ist eine Veröffentlichung von Personenfotos nur zulässig, wenn die Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt (§22 KunstUrhG). Eine Einwilligung ist nicht notwendig, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden oder Teil einer Versammlung sind (§23 KunstUrhG). Letzteres trifft sicherlich auf die meisten Bilder auf einer Schulhomepage nicht zu.

 

Jeder Internet-Benutzer kann die Homepage im Internet ansehen und Besucher können Bilder der Homepage auf ihren privaten PC herunterladen. Deshalb sind wir mit der Veröffentlichung von Fotos unserer Schüler und Schülerinnen sehr vorsichtig. Um eine gewisse Anonymität zu wahren, die eine Identifizierung durch Außenstehende verhindert, werden wir folgende Grundsätze bei der Veröffentlichung von Fotos befolgen.

 

Verbindliche Grundsätze:

  • Fotos von einzelnen Schülern und Schülerinnen werden nur ohne Nennung von Namen veröffentlicht.

  • Bei Gruppenfotos sollen die Namen den Kindern nicht zugeordnet werden können.

  • Einspruch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von Seiten der Erziehungsberechtigten eines abgebildeten Kindes führen grundsätzlich dazu, dass das betroffene Foto von der Seite genommen wird.

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